Wenn Sie sich für die ehrenamtliche Arbeit im Sportverein qualifizieren möchten oder ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind, bestehen mit dem Bildungszeitgesetz und dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit zwei Möglichkeiten der Freistellung. Bitte prüfen Sie, ob für Sie ein Anspruch auf Freistellung gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch eines der beiden Gesetze gegeben ist.