Wussten Sie, dass Sie sich für Aus- und Fortbildungen bis zu fünf Tage im Jahr freistellen lassen können? Grundlage dafür ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
Wussten Sie, dass Sie sich für Aus- und Fortbildungen bis zu fünf Tage im Jahr freistellen lassen können? Grundlage dafür ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
Das Aus- und Fortbildungsangebot des WLSB wird stetig angepasst und erweitert, um den Anforderungen und Bedürfnissen von Übungsleitenden, Jugendleiter*innen, Vereinsmanager*innen uvm. gerecht zu werden.
Wie in jedem Jahr können Sportvereine auch für 2025 Beschäftigungszuschüsse aus den Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg beantragen. Diese Zuschüsse gibt es für Inhaber einer gültigen DOSB-Lizenz, antragsberechtigt sind alle WLSB-Mitgliedsvereine.
Journalismus ist keine Kunst. Es ist ein kreatives Handwerk wie Schreiner*in oder Schneider*in, das aber gewissen Regeln der Kunst unterliegt. Welche Regeln das sind, lernen Sie beim Seminar „Das 1x1 der Pressearbeit“ am 17. Januar 2026 an der Landessportschule Ruit.