Ein Trainer erklärt einer Gruppe von Menschen etwas an einer Pinnwand
© WLSB/Tom Weller
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Zuschüsse für Lizenzinhaber*innen beantragen

Wie in jedem Jahr können Sportvereine auch für 2025 Beschäftigungszuschüsse aus den Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg beantragen. Diese Zuschüsse gibt es für Inhaber einer gültigen DOSB-Lizenz, antragsberechtigt sind alle WLSB-Mitgliedsvereine.

Der Antrag kann in der Zeit vom 20. November bis zum 31. Januar 2026 ausschließlich über das Online-Portal „meinwlsb.de“ eingereicht werden. Bezuschusst werden Tätigkeiten in drei Bereichen:

  • Sportpraxis: Übungsleiter*innen B und C, Trainer*innen A, B und C
  • Vereinsführung: Vereinsmanager*in B und C
  • Jugendarbeit: Jugendleiter*in

Bezuschusst werden ausschließlich im Kalenderjahr 2025 ehrenamtlich oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten im Bereich des steuerbegünstigten Vereinsangebots. In der Sportpraxis werden pro Stunde 2,50 Euro für bis zu 200 Stunden pro Lizenzinhaber*in und Verein bezuschusst. In der Vereinsführung sowie in der Jugendarbeit gibt es einen pauschalierten Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Lizenzinhaber*in und Verein.

Weitere Informationen finden Sie hier.